Service

Garantie & Crash Replacement

Grundsätzlich gelten auf das Fahrrad und seine Teile sowie Oberflächen zwei Jahre Gewährleistung. Davon ausgenommen sind Verschleißteile wie Lager, Züge und Hüllen, Federn und Dichtungen, Ritzel/Kettenblätter & Ketten, Griffe und Lenkerband, Reifen und Schläuche.

Drössiger Rahmen und Gabeln sind von einem unabhängigen Labor, ausgiebig auf Haltbarkeit und Sicherheit getestet. Die Tests beinhalten weltweit anerkannte Sicherheitskriterien nach EN-Normen und gehen zudem teilweise noch weit darüber hinaus. Wir sind überzeugt von unseren Rahmen und deren Qualität und gewähren deshalb für den Erstbesitzer hinsichtlich Verarbeitungs- und Materialfehler freiwillig folgende zusätzliche Garantien:

6 Jahre ab Kaufdatum auf ungefederte Aluminiumrahmen und Aluminiumgabeln

3 Jahre ab Kaufdatum auf gefederte Aluminiumrahmen

3 Jahre ab Kaufdatum auf Carbonrahmen und Carbongabeln

Diese Garantien gelten auch bei Renneinsatz vorbehaltlich einer Reparatur oder eines Austauschs gegen ein Nachfolgermodell und umfassen keine Folgekosten wie Montage, Transport oder zwischenzeitlich inkompatibel gewordene Anbauteile. Ausgeschlossen sind Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch wie zB. Sprünge, Sturz, Überlastung, falscher Montage sowie Vernachlässigung. Die Garantie erlischt außerdem bei eigenmächtigen Veränderungen am Rahmen.


Crash Replacement

für Drössiger Rahmen und ungefederte Alu-Gabeln

Das Crash Replacement ermöglicht dem Kunden, z.B. nach einem selbst verschuldeten Unfall oder Sturz, den irreparabel beschädigten Rahmen und/oder die ungefederte Aluminiumgabel bei seinem Drössiger Händler zu vergünstigten Konditionen gegen ein Neuteil zu tauschen.

Das Crash Replacement kann ausschließlich für Räder  in Anspruch genommen werden, die bei einem Drössiger Händler gekauft wurden. Der defekte Rahmen bzw. die defekte Gabel muss über den Drössiger Händler inklusive Kaufbeleg und Schadensbericht eingesendet werden.

Das Crash Replacement gilt für Erstbesitzer drei Jahre ab Verkaufsdatum. Das Crash-Replacement kann nur einmal innerhalb dieser drei Jahre in Anspruch genommen werden. Dabei gelten unten stehende Preisstaffelungen:

Das Crash-Replacement umfasst keine Folgekosten wie Montage, Transport oder zwischenzeitlich inkompatibel gewordene Anbauteile. Das entsprechende Ersatzteil wird in Absprache mit dem Händler vorgeschlagen, allerdings kann aufgrund von Modellwechseln nicht garantiert werden, dass die gleiche Ausführung verfügbar ist.

Drössiger behält sich vor das Crash-Replacement abzulehnen, wenn vorsätzliche Beschädigungen herbeigeführt wurden oder die Beschädigungen keine Funktionsbeeinträchtigungen nach sich ziehen. 

im 1. Jahr nach Kaufdatum:
50% Nachlass 

im 2. Jahr nach Kaufdatum:
40% Nachlass

im 3. Jahr nach Kaufdatum:
30% Nachlass